Weitere Mietvertragsbedingungen

weitere AGB

  1. Bei einer Stornierung 30 Tage vor Anreisedatum werden 80% des Mietzinses erhoben, sowie bei verspäteter Anreise oder auch vorzeitiger Abreise.
    Von der Entrichtung des Übernachtungspreises werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Hotelzimmer/die Suite nicht nutzen können. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichtes Niebüll 20% der Miete) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das Hotelzimmer/die Suite nicht nutzen können.
    Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  2. Sollte in Ihren persönlichen Kreditkartenkonditionen keine Reiserücktrittsversicherung enthalten sein, empfehlen wir Ihnen deshalb den Abschluss einer solchen.
    Alle Informationen darüber erhalten Sie z.B. über www.reiseversicherung.de
  3. Die Schlüssel für das Hotelzimmer/die Suite erhalten Sie am Anreisetag an unserer Rezeption ab 14:00 Uhr. Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit an uns zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaues neuer Türschlösser.
  4. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Hotelzimmers/der Suite und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Hotelzimmer/die Suite zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
  5. Das angemietete Hotelzimmer/die Suite darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Aufnahme von Kindern oder weiteren Erwachsenen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und kann von der Entrichtung eines Zusatzentgeltes abhängig gemacht werden. Im übrigen darf das Hotelzimmer/die Suite nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
  6. Die Aufnahme von Haustieren im Hotelzimmer/Suite ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung zulässig.
  7. Wir weisen daraufhin, dass im gesamten Hotel, in den Hotelzimmern und Suiten sowie in allen öffentlichen Räumen nicht geraucht werden darf. Hierfür stehen unseren Gästen ausschließlich die Außenterrassen zur Verfügung.
  8. Die Schlüssel für das Hotelzimmer/die Suite sind am letzten Tag der Mietzeit bis spätestens 11:00 Uhr an unserer Rezeption abzugeben. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Gäste das Hotelzimmer/die Suite beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung durchführen lassen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselübergabe müssen wir uns die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Hotelzimmers/der Suite an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten.
  9. Falls das Hotelzimmer/die Suite aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände, z.B. höherer Gewalt, zum Beginn der Mietzeit nicht zur Verfügung gestellt werden kann, werden wir uns bemühen, Ihnen ein anderes Hotelzimmer/eine andere Suite zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  10. Der Vermieter haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Eine weitgehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
  11. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
  12. Sollten einzelne Regelungen in diesen Mietbedingungen oder sonstige Regelungen des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
  13. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Flensburg vereinbart. Es gilt das deutsche Recht.